Mobilfunk Datenschutz: Auskunft von Anbietern fordern

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) warnt: Die Speicherung von Positionsdaten bei den Mobilfunkunternehmen sei so umfangreich, dass es bedenkliche Ausmaße annähme. Die Erfassung von so vielen Positionsdaten, dass ein Bewegungsprofil der einzelnen Nutzer erstellt werden kann, sei ein nicht hinzunehmender Eingriff in die Privatsphäre jedes Menschen.

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt ganz klar: Verkehrsdaten dürfen nur erhoben und gespeichert werden, wenn technische Störungen oder die Einverständniserklärung des Anschluss- Nutzers vorliegt. Auch wenn die Daten zur Abrechnung benötigt werden ist die Speichern zulässig, in allen anderen Fällen müssen diese anonymisiert und nach dem Ende von Verbindungen wieder gelöscht werden.

Wann man sich wo befindet, mit wem man Nachrichten austauscht und wen man versucht anzurufen – das geht die Anbieter von Mobilfunk nur bei der Datenabrechnung etwas an. Anscheinend werden aber auch Informationen über diese hinaus gespeichert, sogar von erfolglosen Anrufversuchen. Auch die individuelle Gerätenummer IMEI und internationale Mobilteilnehmererkennung IMSI der Simkarten ist bei den Unternehmen hinterlegt. Diese Daten können für die Unternehmen gerade im Hinblick auf Marketing- Maßnahmen, wie das Anbieten neuer Verträge oder personalisierter Angebote, von großem Interesse sein, die Abspeicherung ist und bleibt jedoch gesetzeswidrig.

Aus genau diesen Gründen hat die Verbraucherschutzzentrale nun Alarm geschlagen und schlägt Nutzern von Mobilfunkgeräten vor, bei ihrem Mobilfunkanbieter Auskunft über die erfassten Daten, besonders die Bewegungsdaten, zu verlangen. Die Unternehmen sind lt. §34 Bundesdatenschutzgesetz zur Information über gespeicherte, personenbezogene Bestands- und Verbindungsdaten verpflichtet. Auch wenn die Auskunftsanforderung nicht von Erfolg sein sollte, erhöhen diese Maßnahmen trotzdem den Druck auf die Mobilfunkanbieter, ihre Datenspeicherung datenschutzkonform durchzuführen.